Erwägungsgrund 2 32014L0102
Die betreffenden kroatischen Unternehmen bestimmter Rechtsformen sollten in den Anhängen I und II der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates eingefügt werden, sodass sie den in der Richtlinie vorgesehenen Koordinierungsmaßnahmen in Kroatien unterliegen. Die Änderungen sollten sich auf technische Anpassungen, die infolge des Beitritts Kroatiens erforderlich sind, beschränken.