Erwägungsgrund 42 32014L0104Die Kommission sollte für die nationalen Gerichte klare, einfache und umfassende Leitlinien dazu herausgeben, wie der Teil des auf die mittelbaren Abnehmer…
Erwägungsgrund 41 32014L0104Je nach den Bedingungen, unter denen die Unternehmen tätig sind, kann es gängige Geschäftspraxis sein, Preissteigerungen auf nachgelagerte Vertriebsstufen…
Art. 2 Nr. 20 32014L0104Begriffsbestimmungen
„Preisaufschlag“ die Differenz zwischen dem tatsächlich gezahlten Preis und dem Preis, der sich ohne die Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsrecht ergeben…
§ 33c Abs. 3 GWBGesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Die Vermutung einer Schadensabwälzung nach Absatz 2 findet keine Anwendung, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der Preisaufschlag nicht oder nicht vollständig an…
Art. 17 Abs. 3 32014L0104Ermittlung des Schadensumfangs
Die Mitgliedstaaten gewährleisten bei Verfahren über Schadensersatzklagen, dass eine nationale Wettbewerbsbehörde auf Antrag eines nationalen Gerichts diesem…