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Es sollten Situationen vermieden werden, in denen die sich vergleichenden Rechtsverletzer einen Gesamtbetrag an Schadensersatz zahlen, der ihre relative Verantwortung für den Schaden, der durch die Zuwiderhandlung entstanden ist, übersteigt, weil sie Ausgleichsbeträge an nicht am Vergleich beteiligte Rechtsverletzer für Entschädigungen gezahlt haben, die diese an nicht am Vergleich beteiligte Geschädigte gezahlt haben. Wenn daher von vergleichenden Rechtsverletzern Ausgleichsbeträge für Schadensersatzzahlungen verlangt werden, die nicht am Vergleich beteiligte Rechtsverletzer danach an nicht am Vergleich beteiligte Geschädigte geleistet haben, sollten nationale Gerichte den bereits aufgrund des Vergleichs geleisteten Schadensersatz sowie die Tatsache berücksichtigen, dass nicht zwangsläufig alle Rechtsverletzer in materieller, zeitlicher und räumlicher Hinsicht gleichermaßen an der Zuwiderhandlung beteiligt sind.
Bei der Festlegung des Ausgleichsbetrags, den ein Rechtsverletzer von einem anderen Rechtsverletzer entsprechend seiner relativen Verantwortung für den durch…
Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass ein Rechtsverletzer von anderen Rechtsverletzern einen Ausgleichsbetrag verlangen kann, dessen Höhe anhand ihrer…
Zur Förderung von Vergleichen sollte ein Rechtsverletzer, der aufgrund einer einvernehmlichen Streitbeilegung Schadensersatz leistet, gegenüber den anderen…
Zur Verringerung der Unsicherheit für Rechtsverletzer und Geschädigte ist eine endgültige vergleichsweise Regelung für Beklagte wünschenswert. Rechtsverletzer…
Wenn mehrere Unternehmen gemeinsam gegen die Wettbewerbsvorschriften verstoßen — wie im Falle eines Kartells —, ist es angebracht vorzusehen, dass diese…
Schadensersatzklagen können sowohl von denjenigen, die Waren oder Dienstleistungen von dem Rechtsverletzer erworben haben, als auch von Abnehmern auf einer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.