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MELDENDE FINANZINSTITUTE könnten ihren Informationspflichten gegenüber natürlichen MELDEPFLICHTIGEN PERSONEN erfüllen, indem sie die Modalitäten der Übermittlung, einschließlich der Häufigkeit der Übermittlung, befolgen, die in ihren internen Verfahren im Einklang mit ihrem innerstaatlichen Recht vorgesehen sind.
haben zeitnah angemessenen Zugang zu den Informationen, die zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlich sind;
Die Inhaber von Schuldtiteln werden schriftlich um ihre Zustimmung zur Verwendung elektronischer Hilfsmittel für die Übermittlung von Informationen gebeten;…
Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass Rechtsträger und Konten, die als NICHT MELDENDE FINANZINSTITUTE bzw. AUSGENOMMENE KONTEN zu behandeln sind, allen…
Wenn bei der Übermittlung der Informationen im Sinne von Absatz 3 Buchstaben f und g nicht das gebotene Maß an Verschwiegenheit garantiert ist, richtet die…
Natürliche und juristische Personen und sonstige Personenvereinigungen haben den zuständigen Behörden auf Verlangen die Auskünfte zu erteilen, die zur…
Mit den von dieser Richtlinie erfassten Kategorien MELDENDER FINANZINSTITUTE und MELDEPFLICHTIGER KONTEN sollen die Möglichkeiten der Steuerpflichtigen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.