Richtlinie (EU) 2024/1640 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 über die von den Mitgliedstaaten einzurichtenden Mechanismen zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und zur Änderung und Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015/849 (Text von Bedeutung für den EWR)
Der zeitnahe Zugang zu Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer sollte so gestaltet werden, dass nicht die Gefahr einer Warnung der betreffenden juristischen Person oder des Trustees oder der Person in entsprechender Position besteht.
Erwägungsgrund 26 32024L1640Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen