Erwägungsgrund 1 32014L0110
Anhang III Nummer 2.2 der Richtlinie 2004/33/EG der Kommission enthält Rückstellungskriterien für Spender mit einer Infektionskrankheit bzw. Spender, die ein Gebiet verlassen, in dem eine Infektionskrankheit auftritt.
Anhang III Nummer 2.2 der Richtlinie 2004/33/EG der Kommission enthält Rückstellungskriterien für Spender mit einer Infektionskrankheit bzw. Spender, die ein Gebiet verlassen, in dem eine Infektionskrankheit auftritt.