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Mit den Begriffsbestimmungen dieser Richtlinie wird der Bereich der Harmonisierung festgelegt. Die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten zur Umsetzung dieser Richtlinie sollten sich daher nur auf den durch diese Begriffsbestimmungen festgelegten Bereich erstrecken. So sind die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten zur Umsetzung dieser Richtlinie auf Kreditverträge beschränkt, die mit Verbrauchern geschlossen werden, d. h. mit natürlichen Personen, die in Bezug auf die unter diese Richtlinie fallenden Geschäfte außerhalb ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handeln. Gleichermaßen sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, die Bestimmungen dieser Richtlinie zur Regulierung der Tätigkeit von Personen, die als Kreditvermittler im Sinne der Richtlinie handeln, umzusetzen. Diese Richtlinie sollte die Mitgliedstaaten jedoch nicht daran hindern, diese Richtlinie nach Maßgabe des Unionsrechts auf Bereiche anzuwenden, die nicht in deren Geltungsbereich fallen. Daneben sollte diese Richtlinie die Mitgliedstaaten nicht daran hindern, nach ihrem nationalen Recht für bestimmte Zwecke untergeordnete Begriffsbestimmungen zu den in dieser Richtlinie enthaltenen Begriffsbestimmungen einzuführen, sofern sie im Einklang mit den in dieser Richtlinie enthaltenen Begriffsbestimmungen stehen. So sollten die Mitgliedstaaten beispielsweise die Möglichkeit haben, nach ihrem nationalen Recht Unterkategorien von Kreditvermittlern festzulegen, die nicht in dieser Richtlinie bestimmt sind, wenn solche Unterkategorien auf nationaler Ebene, z. B. zur Unterscheidung der von verschiedenen Kreditvermittlern zu erfüllenden Anforderungen an ihre Fähigkeiten und Kenntnisse, erforderlich sind.
Die in diesem Artikel genannte Aufteilung der Aufgaben zwischen den Mitgliedstaaten erfolgt unbeschadet der Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten gemäß ihren…
Die Mitgliedstaaten stellen ferner sicher, dass die Vorschriften, die sie gemäß dieser Richtlinie verabschieden, nicht durch eine besondere Gestaltung der…
Mit den Begriffsbestimmungen dieser Richtlinie wird der Bereich der Harmonisierung festgelegt. Die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Umsetzung der…
Im Falle spezifischer Kreditverträge, für die nur gewisse Bestimmungen dieser Richtlinie gelten, sollte es den Mitgliedstaaten nicht gestattet sein,…
In einigen Mitgliedstaaten können die Kreditvermittler entscheiden, auf benannte Vertreter zur Ausübung von Tätigkeiten in ihrem Namen zurückzugreifen. Die…
Eine vollständige Harmonisierung ist notwendig, um allen Verbrauchern in der Gemeinschaft ein hohes und vergleichbares Maß an Schutz ihrer Interessen zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.