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Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte der Rechtsrahmen der Union für Wohnimmobilienkreditverträge mit anderen Rechtsvorschriften der Union, insbesondere in den Bereichen Verbraucherschutz und Aufsichtsrecht, im Einklang stehen und diese ergänzen. Bestimmte grundlegende Begriffsbestimmungen, darunter „Verbraucher“ und „dauerhafter Datenträger“, sowie die in den Standardinformationen zur Bezeichnung der finanziellen Merkmale des Kredits verwendeten Schlüsselbegriffe, darunter „vom Verbraucher zu zahlender Gesamtbetrag“ sowie „Sollzinssatz“, sollten mit jenen der Richtlinie 2008/48/EG übereinstimmen, damit die Terminologie sich unabhängig davon, ob es sich bei dem Kredit um einen Verbraucherkredit oder einen Wohnimmobilienkredit handelt, auf die gleichen Sachverhalte bezieht. Die Mitgliedstaaten sollten daher bei der Umsetzung dieser Richtlinie für eine schlüssige Anwendung und Auslegung dieser grundlegenden Begriffsbestimmungen und Schlüsselbegriffe Sorge tragen.
Mit dieser Richtlinie wird ein gemeinsamer Rahmen zur Regelung bestimmter Aspekte der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für mit…
Um auf dem Gebiet der Kredite einen kohärenten Rahmen für die Verbraucher zu gewährleisten und den Verwaltungsaufwand für Kreditgeber und Kreditvermittler…
Um die Entwicklung eines reibungslos funktionierenden Binnenmarkts mit einem hohen Verbraucherschutzniveau in Bezug auf Immobilienkreditverträge zu erleichtern…
Kreditgeber und Kreditvermittler nutzen häufig Werbung, oftmals in Verbindung mit Sonderkonditionen, um das Interesse der Verbraucher auf ein bestimmtes Produkt…
Der geltende Rechtsrahmen sollte den Verbrauchern die Gewissheit geben, dass Kreditgeber, Kreditvermittler und benannte Vertreter den Verbraucherinteressen…
Verbraucher können Finanzkontrakte, insbesondere Hypothekar- und Verbraucherkreditverträge, abschließen, für die ein Referenzwert als Bezugsgrundlage dient,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.