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Sieht eine branchenspezifische Regelung den Wegfall des Risikos für den Konzessionsnehmer durch einen garantierten Ausgleich seiner Investitionen und der aufgrund der Vertragsdurchführung anfallenden Kosten vor, sollte ein solcher Vertrag nicht als Konzession im Sinne dieser Richtlinie gelten. Auch wenn ein Risiko von vornherein beschränkt ist, sollte eine Einstufung als Konzession nicht ausgeschlossen sein. Dies kann beispielsweise in Branchen mit vorgeschriebenen Tarifen der Fall sein oder wenn das Betriebsrisiko durch vertragliche Vereinbarungen begrenzt wird, die einen teilweisen Ausgleich sowie einen Ausgleich im Falle der vorzeitigen Kündigung der Konzession aus vom öffentlichen Auftraggeber oder dem Auftraggeber zu vertretenden Gründen oder im Falle höherer Gewalt vorsehen.
„Konzession“ eine Bau- oder Dienstleistungskonzession im Sinne der Buchstaben a und b: Mit der Vergabe einer Bau- oder Dienstleistungskonzession geht auf den…
Ein Betriebsrisiko sollte sich aus Faktoren ergeben, die sich dem Einfluss der Vertragsparteien entziehen. Risiken, wie solche, die im Zusammenhang mit…
Schwierigkeiten bei der Auslegung der Begriffe „Konzession“ und „öffentlicher Auftrag“ haben zu einer anhaltenden Rechtsunsicherheit der Beteiligten geführt und…
Viele Auftraggeber sind als eine Wirtschaftsgruppe organisiert, die aus eine Reihe getrennter Unternehmen bestehen kann; oft hat jedes dieser Unternehmen in der…
Konzessionen sind in der Regel langfristige, komplexe Vereinbarungen, bei denen der Konzessionsnehmer Verantwortlichkeiten und Risiken übernimmt, die…
Die diesbezüglichen Verpflichtungen könnten sich in Konzessionserfüllungsklauseln widerspiegeln. Es sollte ferner möglich sein, in Konzessionsverträge Klauseln…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.