Art. 22 32014L0025RICHTLINIE 2014/25/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Februar 2014 über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/17/EG (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Richtlinie gilt nicht für Dienstleistungsaufträge, die an eine Stelle, die selbst ein öffentlicher Auftraggeber ist, oder an einen Verband öffentlicher…
Erwägungsgrund 30 32014L0024In einigen Fällen könnte ein bestimmter öffentlicher Auftraggeber oder ein bestimmter Verband von öffentlichen Auftraggebern der einzige Anbieter einer…
Erwägungsgrund 37 32014L0025RICHTLINIE 2014/25/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Februar 2014 über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/17/EG (Text von Bedeutung für den EWR)
In einigen Fällen kann ein bestimmter öffentlicher Auftraggeber oder ein bestimmter Zusammenschluss von öffentlichen Auftraggebern einziger Anbieter einer…
Art. 10 Abs. 1 32014L0023RICHTLINIE 2014/23/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Februar 2014 über die Konzessionsvergabe (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Richtlinie gilt nicht für Dienstleistungskonzessionen, die an einen öffentlichen Auftraggeber oder an einen Auftraggeber im Sinne des Artikels 7 Absatz 1…
§ 116 Abs. 1 Nr. 6 GWBGesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Dienstleistungen, die an einen öffentlichen Auftraggeber nach § 99 Nummer 1 bis 3 vergeben werden, der ein auf Gesetz oder Verordnung beruhendes…