Erwägungsgrund 22 32014L0025
Bevor eine Änderung des Anwendungsbereichs dieser Richtlinie und der Richtlinie 2014/24/EU für diesen Sektor in Aussicht genommen wird, sollte die Lage im Kältesektor geprüft werden, damit genügend Informationen insbesondere über die Wettbewerbslage und den Umfang der grenzüberschreitenden Auftragsvergabe und die Standpunkte der Beteiligten eingeholt werden. Da die Anwendung der Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates auf diesen Sektor erhebliche Auswirkungen auf die Marktöffnung haben könnte, wäre es angebracht, diese Prüfung gleichzeitig mit der Bewertung der Folgen der Richtlinie 2014/23/EU durchzuführen.