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Ebenso werden Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen typischerweise nur von Wirtschaftsteilnehmern angeboten, die an dem konkreten Ort der Erbringung dieser Dienstleistungen angesiedelt sind, und haben daher ebenfalls eine begrenzte grenzüberschreitende Dimension. Sie sollten daher nur durch die Sonderregelung abgedeckt werden, die ab einem Schwellenwert von 750 000 EUR gilt. Großaufträge im Beherbergungs- und Gaststättengewerbe über diesem Schwellenwert können für verschiedene Wirtschaftsteilnehmer, wie Reiseagenturen und andere Zwischenhändler, auch auf grenzüberschreitender Grundlage interessant sein.
750 000 EUR bei öffentlichen Dienstleistungsaufträgen betreffend soziale und andere besondere Dienstleistungen im Sinne von Anhang XIV.
Ebenso werden Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen typischerweise nur von Wirtschaftsteilnehmern angeboten, die an dem konkreten Ort der Erbringung…
Ebenso betreffen bestimmte Rechtsdienstleistungen ausschließlich Fragen des nationalen Rechts und werden daher in der Regel nur von Wirtschaftsteilnehmern in…
Ebenso betreffen bestimmte Rechtsdienstleistungen ausschließlich Fragen des nationalen Rechts und werden daher in der Regel nur von Wirtschaftsteilnehmern in…
Die Erfahrung hat gezeigt, dass einige andere Dienstleistungen, wie Rettungsdienste, Feuerwehrdienste und Strafvollzugsdienste, in der Regel nur dann ein…
Die Erfahrung hat gezeigt, dass einige andere Dienstleistungen, wie Rettungsdienste, Feuerwehrdienste und Strafvollzugsdienste, in der Regel nur dann ein…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.