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Die Kommission stellt ein elektronisches System — e-Certis — zur Verfügung, das von ihr verwaltet und von den nationalen Behörden derzeit auf freiwilliger Basis aktualisiert und überprüft wird. Ziel von e-Certis ist es, den Austausch von Bescheinigungen und anderen von öffentlichen Auftraggebern häufig verlangten Nachweisen zu erleichtern. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass eine freiwillige Aktualisierung und Überprüfung unzureichend ist, wenn sichergestellt werden soll, dass e-Certis sein Potenzial für eine Vereinfachung und Erleichterung des Dokumentenaustauschs zum Nutzen insbesondere KMU voll ausschöpfen kann. In einem ersten Schritt sollte daher die Pflege von e-Certis obligatorisch gemacht werden, bevor dann in einem späteren Schritt die Verwendung von e-Certis vorgeschrieben wird.
Um grenzübergreifende Ausschreibungen zu erleichtern, sorgen die Mitgliedstaaten dafür, dass die Informationen über Bescheinigungen und andere Formen…
Für eine effizientere Verwaltung der amtlichen Kontrollen sollte von der Kommission ein computergestütztes Informationssystem aufgebaut werden, das alle…
Die Nutzung elektronischer Mittel für den Austausch von Informationen und finanziellen Daten führt zur Vereinfachung, zu größerer Effizienz und Transparenz…
Die Mitgliedstaaten sollten geeignete Überprüfungsverfahren anwenden, mit denen die Aktualität, die Vergleichbarkeit und die Qualität der Informationen…
Um die Konsistenz und Kohärenz der von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen über die Durchführung dieser Richtlinie sicherzustellen und den…
Um die Transparenz zu verbessern und die Anwendung dieser Verordnung zu gewährleisten, ist ein elektronisches System für den Informationsaustausch zwischen der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.