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Öffentliche Auftraggeber sollten alle ihnen nach einzelstaatlichem Recht zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen, um aus Interessenkonflikten resultierende Verzerrungen bei den Verfahren zur Vergabe von Aufträgen zu verhindern. Dies könnte Verfahren zur Aufdeckung, Verhinderung und Behebung von Interessenkonflikten einschließen.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die öffentlichen Auftraggeber geeignete Maßnahmen zur wirksamen Verhinderung, Aufdeckung und Behebung von…
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die öffentlichen Auftraggeber geeignete Maßnahmen zur wirksamen Verhinderung, Aufdeckung und Behebung von…
Öffentliche Auftraggeber haben alle ihnen nach nationalem Recht zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu nutzen, um aus Interessenkonflikten resultierende…
Zur Gewährleistung der Transparenz sollten Vorschriften vorgesehen werden, wonach Auftraggeber entsprechende Angaben vor Beginn und nach Abschluss des…
Zur Bekämpfung von Betrug, Günstlingswirtschaft und Bestechung und zur Verhinderung von Interessenkonflikten sollten die Mitgliedstaaten geeignete Maßnahmen…
Das Verhandlungsverfahren sollte auch in Fällen zur Verfügung stehen, in denen ein offenes oder nichtoffenes Verfahren nur zu unregelmäßigen oder inakzeptablen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.