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Es ist angezeigt, Beschaffungen zum Zwecke der Exploration von Erdöl- und Erdgasvorkommen auszuschließen, da dieser Sektor nach allgemeiner Einschätzung einem so starken Wettbewerbsdruck ausgesetzt ist, dass die durch die einschlägigen Unionsvergabevorschriften bewirkte Beschaffungsdisziplin nicht mehr erforderlich ist. Da die Gewinnung von Erdöl und Erdgas weiterhin in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fällt, könnte es erforderlich sein, zwischen Exploration und Gewinnung zu unterscheiden. Dabei sollte der Begriff „Exploration“ die Tätigkeiten umfassen, die durchgeführt werden, um festzustellen, ob Erdöl und Erdgas in einem bestimmten Gebiet vorhanden ist, und wenn dies der Fall ist, ob es gewerblich nutzbar ist, während der Begriff „Gewinnung“ die „Erzeugung“ von Erdöl und Erdgas abdecken sollte. Gemäß der etablierten Praxis in Fusionsfällen sollte der Begriff „Erzeugung“ so verstanden werden, dass er auch die „Entwicklung“ umfasst, d. h. die Errichtung einer angemessenen Infrastruktur für die künftige Erzeugung (Ölplattformen, Rohrleitungen, Terminalanlagen usw.).
„Exploration von Erdöl und Erdgas“ umfasst die Exploration, Prospektion und die Bewirtschaftung von Erdöl- und Erdgasvorkommen, sowie das Bereitstellen…
Die Absätze 1 und 2 finden keine Anwendung auf Aufträge, die zum Zweck der Erdöl- oder Gasexploration vergeben werden.
„Exploration“ das Niederbringen einer Erkundungsbohrung und alle damit zusammenhängenden Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten, die vor Beginn des…
‚Nutzung‘ die Exploration, Prospektion, Gewinnung, Raffination und Bewirtschaftung von Öl-, Gas- und Mineralressourcen und die Erbringung damit verbundener…
Die zunehmende Vielfalt öffentlicher Tätigkeiten macht es erforderlich, den Begriff der Auftragsvergabe selbst klarer zu definieren. Diese Präzisierung als…
Gemäß der Richtlinie 94/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 1994 über die Erteilung und Nutzung von Genehmigungen zur Prospektion,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.