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Die Rechtsinhaber sollten unabhängige Verwertungseinrichtungen mit der Wahrnehmung ihrer Rechte betrauen können. Bei diesen unabhängigen Verwertungseinrichtungen handelt es sich um kommerzielle Einrichtungen, die sich von Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung unter anderem dadurch unterscheiden, dass sie nicht im Eigentum der Rechtsinhaber stehen oder von diesen kontrolliert werden. Diese unabhängigen Verwertungseinrichtungen sollten allerdings insoweit, als sie die gleichen Tätigkeiten wie die Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung ausüben, verpflichtet sein, den von ihnen vertretenen Rechtsinhabern sowie Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung, Nutzern und der Öffentlichkeit bestimmte Informationen zur Verfügung zu stellen.
Die Rechtsinhaber haben das Recht, eine Organisation für die kollektive Rechtewahrnehmung ihrer Wahl mit der Wahrnehmung von Rechten, von Kategorien von Rechten…
Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung sollten in der Lage sein, im Rahmen von Repräsentationsvereinbarungen mit anderen Organisationen Rechte…
Damit Rechtsinhaber, andere Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung und Nutzer Zugang zu Informationen über den Tätigkeitsbereich der Organisation…
Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung ziehen die Einnahmen aus der Verwertung der ihnen von den Rechtsinhabern anvertrauten Rechte ein, verwalten…
Die Mitgliedschaft in einer Organisation für die kollektive Rechtewahrnehmung sollte auf objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien beruhen,…
Die Verfügbarkeit von korrekten und vollständigen Informationen über Musikwerke, Rechtsinhaber und Rechte, zu deren Repräsentation eine Organisation für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.