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Produzenten von audiovisuellen Werken und Tonträgern sowie Sendeunternehmen vergeben Lizenzen an ihren eigenen Rechten, in manchen Fällen parallel zu Rechten, die ihnen beispielsweise von ausübenden Künstlern in individuellen Verträgen übertragen wurden, und handeln im eigenen Interesse. Verleger von Büchern, Musikwerken oder Zeitungen lizenzieren Rechte, die ihnen auf der Grundlage individueller Verträge übertragen wurden, und handeln im eigenen Interesse. Deshalb sollten die Produzenten von audiovisuellen Werken und Tonträgern, Sendeunternehmen sowie Verleger nicht zu den unabhängigen Verwertungseinrichtungen gezählt werden. Darüber hinaus sollten die Manager und Agenten von Urhebern und ausübenden Künstlern, die als Vermittler tätig sind und die Rechtsinhaber in ihren Beziehungen zu Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung vertreten, nicht zu den unabhängigen Verwertungseinrichtungen gezählt werden, da sie nicht mit der Wahrnehmung von Rechten im Sinne der Festlegung von Tarifen, der Vergabe von Lizenzen oder der Einziehung von Vergütungen bei Nutzern befasst sind.
Ist einem Hersteller von Tonträgern ein Nutzungsrecht an einem Werk der Musik eingeräumt worden mit dem Inhalt, das Werk zu gewerblichen Zwecken auf Tonträger…
Die Verbreitung von urheberrechtlich oder durch verwandte Rechte geschützten Inhalten wie Büchern, audiovisuellen Produktionen oder Tonträgern und die…
Die Rechtsinhaber sollten unabhängige Verwertungseinrichtungen mit der Wahrnehmung ihrer Rechte betrauen können. Bei diesen unabhängigen…
Ausübende Künstler, die eine vertragliche Beziehung mit einem Tonträgerhersteller eingehen, müssen diesem in der Regel ihre ausschließlichen Rechte für…
Als Film- und audiovisuelle Werke sowie Tonträger, die in den Archiven öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten enthalten sind und von diesen produziert wurden,…
Die Rechte an der Aufzeichnung einer Darbietung sollten an den ausübenden Künstler zurückgehen, wenn ein Tonträgerhersteller es unterlässt, eine Aufzeichnung,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.