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Die Verteilung und Ausschüttung der Beträge, die einzelnen Rechtsinhabern oder gegebenenfalls Kategorien von Rechtsinhabern zustehen, sollte rechtzeitig und gemäß den allgemeinen Grundsätzen der betreffenden Organisation für die kollektive Rechtewahrnehmung für die Verteilung erfolgen, auch wenn sie von einer anderen Einrichtung vorgenommen werden, die die Rechtsinhaber vertritt. Nur objektive Gründe außerhalb des Einflussbereichs einer Organisation für die kollektive Rechtewahrnehmung können eine Verzögerung bei der Verteilung und Ausschüttung der den Rechtsinhabern zustehenden Beträge rechtfertigen. Daher sollten Umstände wie die Tatsache, dass die Einnahmen aus den Rechten mit einer festen Laufzeit angelegt wurden, kein berechtigter Grund für eine solche Verzögerung sein. Es sollte den Mitgliedstaaten überlassen werden zu entscheiden, wie die rechtzeitige Verteilung und die wirksame Suche und Ermittlung von Rechtsinhabern zu regeln ist, wenn solche objektiven Gründe auftreten. Damit die den Rechtsinhabern zustehenden Beträge angemessen und wirksam verteilt werden, müssen die Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung dem Sorgfaltsgebot und dem Grundsatz von Treu und Glauben entsprechende, angemessene Maßnahmen ergreifen, um die Rechtsinhaber zu ermitteln und ausfindig zu machen, unbeschadet des Rechts der Mitgliedstaaten, strengere Vorschriften zu erlassen. In dem Umfang, in dem das nationale Recht es gestattet, sollten Mitglieder einer Organisation für die kollektive Rechtewahrnehmung über die Verwendung von Beträgen, die nicht ausgeschüttet werden können, weil die Rechtsinhaber nicht ermittelt oder ausfindig gemacht werden konnten, entscheiden.
Unbeschadet des Artikels 15 Absatz 3 und des Artikels 28 stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass die Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung die…
Die Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung nehmen die Verteilung und Ausschüttung an andere Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung so…
Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung sollten in der Lage sein, im Rahmen von Repräsentationsvereinbarungen mit anderen Organisationen Rechte…
Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung ziehen die Einnahmen aus der Verwertung der ihnen von den Rechtsinhabern anvertrauten Rechte ein, verwalten…
Da Rechtsinhaber für die Verwertung ihrer Rechte Anspruch auf eine Vergütung haben, ist es wichtig, dass die Verwaltungskosten die gerechtfertigten Kosten der…
Damit die Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung die Bestimmungen dieser Richtlinie befolgen können, sollten die Nutzer ihnen entsprechende Angaben…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.