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Die Vorschriften zur Vergabe von Mehrgebietslizenzen durch Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung könnten ihren Zweck verfehlen oder ins Leere laufen, wenn die Rechtsinhaber nicht selbst diese Rechte im Hinblick auf Mehrgebietslizenzen ausüben könnten für den Fall, dass die Organisation für die kollektive Rechtewahrnehmung, der sie ihre Rechte übertragen haben, keine Mehrgebietslizenzen erteilt oder angeboten hat und zudem keine andere Organisation für die kollektive Rechtewahrnehmung damit beauftragen will. In einem solchen Fall wäre es daher wichtig, dass die Rechtsinhaber das Recht zur Vergabe von Mehrgebietslizenzen, die Online-Diensteanbieter benötigen, selbst oder über einen oder mehrere Dritte ausüben und der ursprünglichen Organisation für die kollektive Rechtewahrnehmung die ihr übertragenen Rechte soweit entziehen können, wie es für die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für die Online-Nutzung erforderlich ist, während diese Organisation für die kollektive Rechtewahrnehmung die für die Vergabe von Eingebietslizenzen erforderlichen Rechte behält.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Rechtsinhaber, die eine Organisation für die kollektive Rechtewahrnehmung mit der Repräsentation ihrer…
Die Organisation für die kollektive Rechtewahrnehmung, die den Antrag gestellt hat, stellt der anderen Organisation für die kollektive Rechtewahrnehmung die für…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Repräsentationsvereinbarungen zwischen Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung, mit denen eine Organisation…
Beauftragt eine Organisation für die kollektive Rechtewahrnehmung eine andere Organisation für die kollektive Rechtewahrnehmung gemäß den Artikeln 29 und 30,…
sie müssen geeignete Mittel verwenden, um Unstimmigkeiten bei den Daten im Besitz anderer Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung, die…
Für die Mitglieder der Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung ist es besonders wichtig, dass die Bedingungen, unter denen Organisationen für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.