Gesetze
Gesetz wird geladen …
Sendeunternehmen beschaffen sich für ihre Hörfunk- und Fernsehprogramme, die Musik beinhalten, im Allgemeinen eine Lizenz von einer inländischen Organisation für die kollektive Rechtewahrnehmung. Diese Lizenz ist häufig auf reine Sendetätigkeiten beschränkt. Um die Fernseh- oder Rundfunkprogramme ins Netz stellen zu können, müssten die Online-Nutzungsrechte an den Musikwerken erworben werden. Um die Lizenzierung von Online-Rechten an Musikwerken für die gleichzeitige oder zeitversetzte Übertragung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen im Internet zu erleichtern, muss eine Ausnahmeregelung von den Vorschriften vorgesehen werden, die normalerweise für die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Online-Rechte an Musikwerken gelten. Eine solche Ausnahmeregelung sollte nur so weit gehen wie unbedingt nötig, um den Online-Zugang zu Hörfunk- und Fernsehprogrammen sowie zu Material zu ermöglichen, das in einem klaren und untergeordneten Verhältnis zu der ursprünglichen Sendung steht und die Funktion einer Ergänzung, einer Vorschau oder einer Wiederholung hat. Die Ausnahmeregelung darf nicht zu Wettbewerbsverzerrungen im Verhältnis zu anderen Diensten, die Verbrauchern einen Online-Zugriff auf einzelne Musik- oder audiovisuelle Werke verschaffen, oder Absprachen über die Aufteilung von Markt- oder Kundensegmenten führen, die einen Verstoß gegen die Artikel 101 und 102 des AEUV darstellen würden.
Dieser Titel findet auf Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung keine Anwendung, die auf der Grundlage einer freiwilligen Bündelung der notwendigen…
Dieser Teil findet keine Anwendung, soweit die Verwertungsgesellschaft auf der Grundlage einer freiwilligen Bündelung der notwendigen Online-Rechte und unter…
für jedes Musikwerk und jeden Teil eines Musikwerks, an dem sie Online-Rechte wahrnimmt, die Online-Rechte, und zwar vollständig oder teilweise und in Bezug auf…
sie müssen geeignete Mittel verwenden, um Unstimmigkeiten bei den Daten im Besitz anderer Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung, die…
Die Anbieter von Online-Diensten, die Musikwerke verwerten, z. B. von Online-Musikdiensten, über die Verbraucher Musik herunterladen oder ihr im Streaming-Modus…
Im Online-Musiksektor, wo die kollektive Wahrnehmung von Urheberrechten auf Länderbasis nach wie vor die Norm ist, kommt es darauf an, die Voraussetzungen für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.