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Anhang I der Richtlinie 92/85/EWG wird wie folgt geändert:
Abschnitt A wird wie folgt geändert:
Nummer 2 erhält folgende Fassung: „2. Biologische Agenzien Biologische Agenzien der Risikogruppen 2, 3 und 4 im Sinne des Artikels 2 Absatz 2 Nummern 2, 3 und 4 der Richtlinie 2000/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, soweit bekannt ist, dass solche Agenzien oder die im Fall einer durch sie hervorgerufenen Schädigung anzuwendenden therapeutischen Maßnahmen die Gesundheit der schwangeren Arbeitnehmerin und des ungeborenen Kindes gefährden, und soweit sie noch nicht in Anhang II aufgenommen sind.
Nummer 3 wird wie folgt geändert:
Buchstabe a erhält folgende Fassung: „a) Stoffe und Gemische, die die Kriterien für die Einstufung in eine oder mehrere der folgenden Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien mit einem oder mehreren der folgenden Gefahrenhinweise gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates erfüllen, sofern sie noch nicht in Anhang II aufgenommen sind; — Keimzellmutagenität, Kategorie 1A, 1B oder 2 (H340, H341); — Karzinogenität, Kategorie 1A, 1B oder 2 (H350, H350i, H351); — Reproduktionstoxizität, Kategorie 1A, 1B oder 2 oder die zusätzliche Kategorie im Fall von Wirkungen auf oder über die Laktation (H360, H360D, H360FD, H360Fd, H360Df, H361, H361d, H361fd, H362); — spezifische Zielorgan-Toxizität nach einmaliger Exposition, Kategorie 1 oder 2 (H370, H371).
Buchstabe b erhält folgende Fassung: „b) die in Anhang I der Richtlinie 2004/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführten chemischen Agenzien;
Abschnitt B erhält folgende Fassung: „B. Verfahren Die in Anhang I der Richtlinie 2004/37/EG aufgeführten industriellen Verfahren.“
Artikel 10 Absatz 2 Nummern 2.3.1, 2.3.2, 2.3.3 sowie Nummer 2.4 erster Gedankenstrich,
Absatz 1wird wie folgt geändert:
In Artikel 14 wird folgender Absatz eingefügt:
Artikel 9 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
Die folgenden Absätze werden angefügt:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.