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Die EU-Konformitätserklärung für Sicherheitsbauteile für Aufzüge muss nachstehende Informationen umfassen: a) Firmenbezeichnung und Anschrift des Herstellers; b) gegebenenfalls Firmenbezeichnung und Anschrift des Bevollmächtigten; c) Beschreibung des Sicherheitsbauteils für Aufzüge, Typen- oder Serienbezeichnung und gegebenenfalls die Seriennummer; sie kann, falls zur Identifizierung des Sicherheitsbauteils für Aufzüge notwendig, ein Bild enthalten; d) Sicherheitsfunktion des Sicherheitsbauteils für Aufzüge, sofern sie nicht eindeutig der Beschreibung zu entnehmen ist; e) Baujahr des Sicherheitsbauteils für Aufzüge; f) alle einschlägigen Vorschriften, denen das Sicherheitsbauteil entspricht; g) eine Erklärung, die bestätigt, dass das Sicherheitsbauteil für Aufzüge die einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union erfüllt; h) gegebenenfalls Bezugnahme auf die zugrunde gelegte(n) harmonisierte(n) Norm(en); i) gegebenenfalls Name, Anschrift und Kennnummer der notifizierten Stelle, die die EU-Baumusterprüfung für Sicherheitsbauteile für Aufzüge nach Anhang IV Teil A und Anhang VI durchgeführt hat und Nummer der EU-Baumusterprüfbescheinigung, die von dieser notifizierten Stelle ausgestellt wurde; j) gegebenenfalls Name, Anschrift und Kennnummer der notifizierten Stelle, die die Bewertung der Konformität mit der Bauart durch stichprobenartige Prüfungen nach Anhang IX durchgeführt hat; k) gegebenenfalls Name, Anschrift und Kennnummer der notifizierten Stelle, die das vom Hersteller verwendete Qualitätssicherungssystem gemäß dem Konformitätsbewertungsverfahrens nach Anhang VI oder VII zugelassen hat; l) Name und Funktion der Person, die zur rechtsverbindlichen Unterzeichnung der Erklärung im Namen des Herstellers oder seines Bevollmächtigten befugt ist. m) Ort und Datum der Ausstellung; n) Unterschrift. B. INHALT DER EU-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG FÜR AUFZÜGE Die EU-Konformitätserklärung für Aufzüge wird in derselben Sprache wie die Betriebsanleitung gemäß Anhang I Nummer 6.2 abgefasst und enthält nachstehende Einzelheiten: a) Firmenbezeichnung und Anschrift des Montagebetriebs; b) gegebenenfalls Firmenbezeichnung und Anschrift des Bevollmächtigten; c) Beschreibung des Aufzugs, Typen- oder Serienbezeichnung, Seriennummer und Einbauort des Aufzugs (Anschrift); d) Jahr des Einbaus des Aufzugs; e) alle einschlägigen Vorschriften, denen der Aufzug entspricht; f) eine Erklärung, die bestätigt, dass der Aufzug die einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union erfüllt; g) gegebenenfalls Bezugnahme auf die zugrunde gelegte(n) harmonisierte(n) Norm(en); h) gegebenenfalls Name, Anschrift und Kennnummer der notifizierten Stelle, die die EU-Baumusterprüfung für Aufzüge nach Anhang IV Teil B durchgeführt hat, und Nummer der EU-Baumusterprüfbescheinigung, die von dieser notifizierten Stelle ausgestellt wurde; i) gegebenenfalls Name, Anschrift und Kennnummer der notifizierten Stelle, die die Einzelprüfung für Aufzüge nach Anhang VII durchgeführt hat; j) gegebenenfalls Name, Anschrift und Kennnummer der notifizierten Stelle, die die Endabnahme für Aufzüge nach Anhang V durchgeführt hat; k) gegebenenfalls Name, Anschrift und Kennnummer der notifizierten Stelle, die das vom Montagebetrieb verwendete Qualitätssicherungssystem gemäß dem Konformitätsbewertungsverfahrens nach Anhang X, XI oder XII zugelassen hat; l) Name und Funktion der Person, die zur rechtsverbindlichen Unterzeichnung der Erklärung im Namen des Montagebetriebs oder seines Bevollmächtigten befugt ist; m) Ort und Datum der Ausstellung; n) Unterschrift.
Die EU-Konformitätserklärung muss in ihrem Aufbau dem Muster in Anhang II entsprechen, die in den einschlägigen Anhängen V bis XII angegebenen Elemente…
(Modul D) 1. Die Konformität mit der Bauart auf der Grundlage der Produktionsqualitätssicherung bei Aufzügen ist der Teil des Konformitätsbewertungsverfahrens,…
(Modul E) 1. Die Konformität mit der Bauart auf der Grundlage der Produktqualitätssicherung ist der Teil des Konformitätsbewertungsverfahrens, mit dem eine…
(Modul H1) 1. Die Konformität auf der Grundlage einer umfassenden Qualitätssicherung mit Entwurfsprüfung bei Aufzügen ist das Konformitätsbewertungsverfahren,…
(Modul C 2) 1. Die stichprobenartige Prüfung der Konformität mit der Bauart ist der Teil des Konformitätsbewertungsverfahrens, mit dem eine notifizierte Stelle…
(Modul H) 1. Die Konformität auf der Grundlage einer umfassenden Qualitätssicherung für Sicherheitsbauteile für Aufzüge ist das Konformitätsbewertungsverfahren,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.