Erwägungsgrund 17 32014L0033
Durch die Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit von Sicherheitsbauteilen für Aufzüge über die gesamte Lieferkette hinweg können die Aufgaben der Marktüberwachung einfacher und wirksamer erfüllt werden. Ein wirksames Rückverfolgbarkeitssystem erleichtert den Marktüberwachungsbehörden ihre Aufgabe, Wirtschaftsakteure aufzuspüren, die nichtkonforme Sicherheitsbauteile für Aufzüge auf dem Markt bereitgestellt haben. Bei der Aufbewahrung der nach dieser Richtlinie erforderlichen Informationen zur Identifizierung von anderen Wirtschaftsakteuren sollten die Wirtschaftsakteure nicht verpflichtet werden, solche Informationen über andere Wirtschaftsakteure zu aktualisieren, von denen sie entweder ein Sicherheitsbauteil für Aufzüge bezogen haben oder an die sie ein Sicherheitsbauteil für Aufzüge geliefert haben.