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Für alle Aufenthalte von nicht mehr als 90 Tagen sollten die Mitgliedstaaten sich entscheiden, entweder ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt oder ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt zusammen mit einer Arbeitserlaubnis auszustellen, wenn der Drittstaatsangehörige gemäß der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 ein Visum benötigt. Unterliegt der Drittstaatsangehörige nicht der Visumpflicht und hat der Mitgliedstaat Artikel 4 Absatz 3 der genannten Verordnung nicht angewandt, so sollten die Mitgliedstaaten dem Drittstaatsangehörigen eine Arbeitserlaubnis als Genehmigung zum Zwecke der Saisonarbeit erteilen. Für alle Aufenthalte von mehr als 90 Tagen sollten die Mitgliedstaaten sich entscheiden, eine der folgenden Genehmigungen zu erteilen: ein Visum für den längerfristigen Aufenthalt, eine Erlaubnis für Saisonarbeitnehmer oder eine Erlaubnis für Saisonarbeitnehmer zusammen mit einem Visum für den längerfristigen Aufenthalt, wenn ein Visum für den längerfristigen Aufenthalt gemäß dem nationalen Recht für die Einreise in das Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats erforderlich ist. Die Mitgliedstaaten sollten durch diese Richtlinie nicht daran gehindert sein, eine Arbeitserlaubnis direkt an den Arbeitgeber zu erteilen.
Für einen Aufenthalt von nicht mehr als 90 Tagen erteilen die Mitgliedstaaten Drittstaatsangehörigen, die Artikel 5 erfüllen und nicht unter die in Artikel 8…
eine Arbeitserlaubnis für die Dauer von bis zu 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen mit Vorrangprüfung erteilen, wenn es sich um Staatsangehörige eines in Anhang…
In den Fällen, in denen ein Saisonarbeitnehmer für einen Aufenthalt von nicht mehr als 90 Tagen zugelassen worden ist und der Mitgliedstaat entschieden hat, den…
Diese Richtlinie sollte im Hinblick auf die für die Zulassung (Einreise, Aufenthalt und Beschäftigungsaufnahme) von Saisonarbeitnehmern auszustellenden…
Ist ein Visum allein für die Einreise in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats erforderlich und erfüllt der Drittstaatsangehörige die Bedingungen für die…
Ein Drittstaatsangehöriger mit einem Visum für den längerfristigen Aufenthalt, das von einem Mitgliedstaat ausgestellt wurde, sollte daher für drei Monate in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.