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Diesem neuen Ansatz liegt ein einheitliches Instrument zugrunde, das als Europäische Ermittlungsanordnung (im Folgenden „EEA“) bezeichnet wird. Die EEA sollte zur Durchführung einer oder mehrerer spezifischer Ermittlungsmaßnahmen im Staat, in dem die EEA vollstreckt wird (im Folgenden „Vollstreckungsstaat“) im Hinblick auf die Erhebung von Beweismitteln erlassen werden. Dies schließt auch die Erlangung von Beweismitteln ein, die sich bereits im Besitz der Vollstreckungsbehörde befinden.
Eine Europäische Ermittlungsanordnung (im Folgenden „EEA“) ist eine gerichtliche Entscheidung, die von einer Justizbehörde eines Mitgliedstaats…
Die EEA schafft eine einheitliche Regelung für die Erlangung von Beweismitteln. Bei einigen Arten von Ermittlungsmaßnahmen, wie beispielsweise der zeitweiligen…
Von der EEA sollte Gebrauch gemacht werden, wenn die Vollstreckung einer Ermittlungsmaßnahme in dem betreffenden Fall verhältnismäßig, angemessen und…
Die EEA sollte sich auf die durchzuführende Ermittlungsmaßnahme konzentrieren. Die Anordnungsbehörde ist aufgrund ihrer Kenntnis der Einzelheiten der…
Die EEA sollte übergreifenden Charakter haben und sollte daher für alle Ermittlungsmaßnahmen gelten, die der Beweiserhebung dienen. Allerdings erfordern die…
Eine EEA kann erlassen werden, um den Vollstreckungsstaat zu ersuchen, den Anordnungsstaat bei strafrechtlichen Ermittlungen durch verdeckt oder unter falscher…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.