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Diese Richtlinie enthält eine weit gefasste Definition der Vermögensgegenstände, die sichergestellt und eingezogen werden können. Diese Definition erstreckt sich auch auf rechtserhebliche Schriftstücke oder Urkunden, die das Recht auf solche Vermögensgegenstände oder Rechte daran belegen. Bei diesen Schriftstücken oder Urkunden könnte es sich beispielsweise um Finanzinstrumente oder Schriftstücke handeln, die Ansprüche von Gläubigern begründen können und sich in der Regel im Besitz der von den einschlägigen Verfahren betroffenen Person befinden. Diese Richtlinie lässt die bestehenden nationalen Verfahren zur Aufbewahrung rechtserheblicher Schriftstücke oder Urkunden, die das Recht auf Vermögensgegenstände oder Rechte daran belegen, unberührt, da sie von den zuständigen nationalen Behörden oder öffentlichen Stellen nach Maßgabe des nationalen Rechts angewandt werden.
„Vermögensgegenstand“ Vermögenswerte aller Art, ob körperlich oder nichtkörperlich, beweglich oder unbeweglich, materiell oder immateriell, und Rechtstitel oder…
Diese Richtlinie wirkt sich nicht nur erheblich auf die Rechte verdächtiger oder beschuldigter Personen aus, sondern auch auf die Rechte strafrechtlich nicht…
Diese Richtlinie gilt für besitzgebundene Finanzsicherheiten, bei denen die Besitzverschaffung schriftlich nachgewiesen werden kann. Der Nachweis der…
Angesichts der steigenden grenzüberschreitenden Verwahrung und Übertragung von Wertpapieren, die durch diese Verordnung verstärkt werden, ist es äußerst…
Die Einziehung führt zur endgültigen Entziehung von Vermögensgegenständen. Die Sicherung des Vermögensgegenstands kann jedoch eine Voraussetzung für die…
Da Vermögensgegenstände häufig für die Zwecke der Einziehung gesichert werden, sind Sicherstellung und Einziehung eng miteinander verbunden. In einigen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.