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Die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte gemäß Artikel 18 wird der Kommission übertragen, um — ausschließlich die in Artikel 2 Absatz 1 und Artikel 5 Absätze 1 und 2 genannten Bezeichnungen von Fahrzeugklassen gegebenenfalls zu aktualisieren, wenn sich aufgrund von Änderungen der in Artikel 2 Absatz 1 genannten Typgenehmigungsvorschriften Änderungen der Fahrzeugklassen ergeben, ohne dass sich dies auf den Geltungsbereich und die Häufigkeit der Prüfungen auswirkt; — Anhang I Nummer 3 in Bezug auf Methoden im Falle der Verfügbarkeit effizienterer und wirksamerer Prüfmethoden zu aktualisieren, ohne die Auflistung der zu prüfenden Positionen zu erweitern; — Anhang I Nummer 3 im Anschluss an eine positive Kosten-Nutzen-Bewertung in Bezug auf die Auflistung der zu prüfenden Positionen, die Methoden, die Mängel und deren Bewertung im Falle der Änderung der verbindlichen Vorschriften zur Typgenehmigung in den Rechtsvorschriften der Union zu Sicherheit oder Umweltschutz anzupassen.
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 22 delegierte Rechtsakte zu erlassen, um — Artikel 2 Absatz 1 und Anhang IV Nummer 6, falls…
Um die in Artikel 2 Absatz 1 und Artikel 5 Absätze 1 und 2 genannten Bezeichnungen von Fahrzeugklassen zu aktualisieren, Anhang I Nummer 3 in Bezug auf Methoden…
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, erforderlichenfalls delegierte Rechtsakte nach Artikel 8 zur Aktualisierung von Anhang I Teil 1 zu erlassen, und…
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 85 zur Anpassung der Anhänge I und II an den technischen Fortschritt oder um der Entwicklung der…
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 6a delegierte Rechtsakte zur Änderung des Anhangs zu erlassen, um die technischen oder…
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 13a delegierte Rechtsakte zur Vornahme rein technischer Änderungen des Anhangs I zu erlassen, um den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.