Erwägungsgrund 44 32018R0858
Die Bewertung gemeldeter ernster Gefahren für die Sicherheit und von Schädigungen der öffentlichen Gesundheit und der Umwelt sollte auf nationaler Ebene erfolgen; wenn sich die gemeldete Gefahr oder Schädigung über das Gebiet eines Mitgliedstaats hinaus ausweiten könnte, sollte jedoch eine Koordinierung auf Unionsebene sichergestellt werden, mit dem Ziel, Ressourcen gemeinsam zu nutzen und die Einheitlichkeit der Abhilfemaßnahme zur Abmilderung der erkannten Gefahr oder Schädigung zu gewährleisten.