Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die technische Überwachung ist eine hoheitliche Tätigkeit und sollte daher von den Mitgliedstaaten oder entsprechend ermächtigten öffentlichen oder privaten Stellen unter staatlicher Aufsicht durchgeführt werden. Die Mitgliedstaaten sollten durchgängig weiterhin für die technische Überwachung zuständig sein, selbst wenn das nationale System privaten Stellen einschließlich der Stellen, die auch Reparaturen durchführen, gestattet, Prüfungen im Rahmen der technischen Überwachung durchzuführen.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass gemäß nationalem Recht und nationalen Gepflogenheiten geeignete und wirksame Kontroll- und Überwachungsmechanismen…
Die technische Überwachung wird von dem Mitgliedstaat, in dem das Fahrzeug zugelassen ist, oder von einer durch diesen Mitgliedstaat entsprechend beauftragten…
Die Mitgliedstaaten sollten gemäß ihren Rechtsvorschriften über die Befugnisse der für die gerichtliche Untersuchung zuständigen Behörden und gegebenenfalls in…
Die Prüfstellen, in denen die Prüfer die technische Überwachung durchführen, werden von dem Mitgliedstaat oder seiner zuständigen Behörde ermächtigt.
Den Mitgliedstaaten sollte es möglich sein, Aufgaben der zuständigen Behörden auf andere Behörden oder per Gesetz zugelassene oder benannte Stellen zu…
Die Mitgliedstaaten sollten befugt sein, Prüfstellen, die sich außerhalb ihres Hoheitsgebiet befinden, zur Durchführung von Prüfungen im Rahmen der technischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.