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Die Ergebnisse einer Prüfung im Rahmen der technischen Überwachung sollten nicht aus kommerziellen Gründen verändert werden. Nur wenn die Ergebnisse der von einem Prüfer durchgeführten technischen Überwachung offenkundig unrichtig sind, sollte die Aufsichtsstelle die Ergebnisse der betreffenden Prüfung ändern dürfen.
Die zugelassene Überwachungsstelle und die mit der Durchführung der Prüfungen von überwachungsbedürftigen Anlagen beauftragten Personen dürfen keinerlei…
Die Ergebnisse einer Prüfung im Rahmen der technischen Überwachung können nötigenfalls nur von der Aufsichtsstelle oder nach dem von der zuständigen Behörde…
Die Prüfer sollten bei der Durchführung der technischen Überwachung unabhängig handeln, und ihr Urteil sollte nicht von Interessenkonflikten — auch…
Bei technischen Unterwegskontrollen sollten die Prüfer unabhängig handeln, und ihr Urteil sollte nicht von Interessenkonflikten — auch wirtschaftlicher oder…
Bei der Durchführung einer technischen Unterwegskontrolle dürfen sich die Prüfer in keinem Interessenkonflikt befinden, durch den ihre Unparteilichkeit und…
Um die transparente, objektive und nichtdiskriminierende Anwendung der Spezifikationen zu gewährleisten, darf die Kontrolle ihrer Anwendung wegen des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.