Gesetze
Gesetz wird geladen …
Damit die Umsetzung des Systems der Unterwegskontrollen in der Union überwacht werden kann, sollten die Mitgliedstaaten der Kommission vor dem 31. März 2021 und danach alle zwei Jahre vor dem 31. März die Ergebnisse der von ihnen vorgenommen technischen Unterwegskontrollen mitteilen. Die Kommission sollte dem Europäischen Parlament und dem Rat Bericht über die erhobenen Daten erstatten.
Die Mitgliedstaaten stellen der Kommission alle relevanten Informationen betreffend die Umsetzung und Anwendung dieser Richtlinie zur Verfügung. Auf der…
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission vor dem 31. März 2021 und danach alle zwei Jahre vor dem 31. März auf elektronischem Wege die erhobenen Daten der…
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat spätestens bis zum 30. September 2020 und in der Folge alle vier Jahre auf der Grundlage der von den…
Bis zum 20. Juli 2030 übermittelt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Anwendung dieser Richtlinie durch die…
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission auf Anforderung Informationen über die Anwendung dieser Verordnung. Spätestens am 14. Juni 2021 erstattet die…
Bis zum 18. April 2026 und danach alle fünf Jahre legen die Mitgliedstaaten der Kommission einen Bericht über die Umsetzung dieser Richtlinie vor. Diese…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.