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Die Beiträge an Einlagensicherungssysteme sollten auf der Höhe der gedeckten Einlagen und der Höhe des Risikos beruhen, dem das jeweilige Mitglied ausgesetzt ist. Dies würde es ermöglichen, dass Risikoprofilen — einschließlich der verschiedenen Geschäftsmodelle — einzelner Kreditinstitute Rechnung getragen wird. Es sollte auch zu einer fairen Beitragsberechnung führen sowie Anreize schaffen, risikoärmere Geschäftsmodelle zu verfolgen. Die Einlagensicherungssysteme sollten ihre eigenen risikobasierten Methoden nutzen dürfen, um die Beiträge auf die Marktgegebenheiten und Risikolage abzustimmen. Um besonders risikoarmen Bereichen Rechnung zu tragen, die nach einzelstaatlichem Recht geregelt sind, sollten die Mitgliedstaaten entsprechende Verringerungen der zu leistenden Beiträge vorsehen können, wobei die Zielausstattung jedes Einlagensicherungssystems einzuhalten ist. Die Methoden für die Berechnung sollten in jedem Fall von den zuständigen Behörden gebilligt werden. Die gemäß Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates geschaffene Europäische Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde „EBA“) sollte Leitlinien zur Konkretisierung der Methodik für die Berechnung der Beiträge herausgeben.
Ein Einlagensicherungssystem ist mit Zustimmung der Bundesanstalt berechtigt, zur Bemessung der risikobasierten Beiträge eigene risikobasierte Methoden zu…
Einlagensicherungssysteme können ihre eigenen risikobasierten Methoden zur Bestimmung und Berechnung der risikobasierten Beiträge ihrer Mitglieder verwenden.…
Unter Beachtung der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Beaufsichtigung der Einlagensicherungssysteme sollte die EBA zur Erreichung des Ziels beitragen,…
Ungeachtet des Absatzes 1 dieses Artikels kann ein Mitgliedstaat zwecks Erfüllung seiner Verpflichtungen gemäß Absatz 1 die verfügbaren Finanzmittel mittels…
Einlagensicherungssysteme sollten gemäß der Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates auch zu der Finanzierung der Abwicklung von…
Es ist der Tatsache Rechnung zu tragen, dass es institutsbezogene Sicherungssysteme gibt, die das Kreditinstitut selbst schützen und die insbesondere dessen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.