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Um der fortschreitenden Integration im Binnenmarkt Rechnung zu tragen, sollte die Möglichkeit zur Zusammenlegung von Einlagensicherungssystemen verschiedener Mitgliedstaaten oder der Schaffung grenzüberschreitender Einlagensicherungssysteme auf freiwilliger Basis bestehen. Die Mitgliedstaaten sollten für eine ausreichende Stabilität und ausgewogene Zusammensetzung der neuen und der bestehenden Einlagensicherungssysteme sorgen. Negative Auswirkungen auf die Finanzstabilität sollten vermieden werden, beispielsweise wenn lediglich Kreditinstitute mit einem hohen Risikoprofil an ein grenzüberschreitendes Einlagensicherungssystem angeschlossen werden.
Die Einlagensicherung ist ein wichtiger Aspekt der Vollendung des Binnenmarkts und aufgrund der Solidarität, die sie unter allen Kreditinstituten eines…
Jeder Mitgliedstaat sorgt in seinem Hoheitsgebiet für die Errichtung und amtliche Anerkennung eines oder mehrerer Einlagensicherungssysteme. Dies schließt die…
Diese Richtlinie trägt sowohl unter dem Aspekt der Niederlassungsfreiheit als auch unter dem Aspekt des freien Dienstleistungsverkehrs im…
Um Kreditinstituten die Aufnahme und Ausübung ihrer Tätigkeit zu erleichtern, müssen bestimmte Unterschiede zwischen den für diese Kreditinstitute geltenden…
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass Einlagensicherungssysteme über angemessene Systeme zur Feststellung ihrer potenziellen Verbindlichkeiten verfügen. Die…
Die europäischen Finanzmärkte sind stark integriert und miteinander verflochten, und zahlreiche Kreditinstitute arbeiten in hohem Maß über die nationalen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.