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Die Alterssicherung der Arbeitnehmer wird durch die gesetzliche Rentenversicherung gewährleistet, ergänzt durch die an das Beschäftigungsverhältnis gekoppelten Zusatzrentensysteme, die in den Mitgliedstaaten immer mehr an Bedeutung gewinnen.
Als gesetzliche Rentenversicherung im Sinne des Absatzes 1 ist jedes System der sozialen Sicherheit anzusehen, in das in abhängiger Beschäftigung stehende…
Die Renten-, Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung einschließlich der Arbeitsförderung werden vor allem durch Beiträge finanziert. Die Beiträge zur…
Versicherte haben Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte, wenn sie haben.
Da die zusätzliche Altersversorgung in vielen Mitgliedstaaten immer mehr an Bedeutung als Mittel zur Sicherung des Lebensstandards im Alter gewinnt, sollten die…
hat ein ausscheidender Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Beendigung seines Beschäftigungsverhältnisses noch keine unverfallbaren Rentenanwartschaften erworben, so…
„Zusatzrentensystem“ ein nach nationalem Recht und nationalen Gepflogenheiten eingerichtetes, an ein Beschäftigungsverhältnis gekoppeltes betriebliches…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.