Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Richtlinie 2009/138/EG sieht gemeinsame Entscheidungen vor hinsichtlich der Genehmigung von Anträgen auf Verwendung eines internen Modells auf der Ebene der Gruppe oder der Tochterunternehmen, der Genehmigung von Anträgen auf Inanspruchnahme der Artikel 238 und 239 der Richtlinie für ein Tochterunternehmen sowie hinsichtlich der Bestimmung der für die Gruppenaufsicht zuständigen Behörde aufgrund anderer als der in Artikel 247 der Richtlinie genannten Kriterien. In allen diesen Bereichen sollte mit einer Änderung deutlich gemacht werden, dass etwaige Meinungsverschiedenheiten von der EIOPA nach dem Verfahren der Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 beigelegt werden können. Dieser Ansatz verdeutlicht, dass die EIOPA die von den nationalen Aufsichtsbehörden vorgenommene Ausübung des Ermessensspielraums zwar nicht ersetzen sollte, es aber möglich sein sollte, Meinungsverschiedenheiten beizulegen und die Zusammenarbeit zu intensivieren, bevor von der nationalen Aufsichtsbehörde ein endgültiger Beschluss gefasst bzw. an eine Einrichtung gerichtet wird. Die EIOPA sollte Meinungsverschiedenheiten durch Vermittlung zwischen divergierenden Standpunkten der nationalen Aufsichtsbehörden beilegen.
Um einheitliche Bedingungen für die Anwendung des gemeinsamen Entscheidungsprozesses nach Absatz 2 sicherzustellen, kann die EIOPA für die Genehmigungsanträge…
Um einheitliche Bedingungen für die Anwendung des gemeinsamen Entscheidungsprozesses nach Absatz 2 sicherzustellen, kann die EIOPA für die Genehmigungsanträge…
Gehen die Meinungen der Aufsichtsbehörde und der für die Gruppenaufsicht zuständigen Behörde auseinander, kann jede der beiden Stellen innerhalb eines Monats…
Wenn die betroffenen Aufsichtsbehörden nicht innerhalb der in Absatz 2 genannten Frist von drei Monaten zu einer gemeinsamen Entscheidung gelangen, entscheidet…
Die Richtlinie 2006/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute sieht für…
Die Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010 und (EU) Nr. 1095/2010 sehen einen Mechanismus zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.