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In dieser Richtlinie sollten deshalb Sachverhalte benannt werden, bei denen unter Umständen eine verfahrens- oder materiell-rechtliche Frage der Einhaltung des Unionsrechts zu klären ist und die nationalen Aufsichtsbehörden die Angelegenheit möglicherweise nicht selbst regeln können. In einer solchen Situation sollte eine der zuständigen nationalen Aufsichtsbehörden in der Lage sein, die betreffende ESA mit dieser Frage zu befassen. Die ESA sollte gemäß der Verordnung zu ihrer Einrichtung und dieser Richtlinie vorgehen. Sie sollte in der Lage sein, den jeweils zuständigen nationalen Aufsichtsbehörden vorzuschreiben, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen oder von Maßnahmen abzusehen, um die Angelegenheit zu regeln und die Einhaltung des Unionsrechts zu gewährleisten, wobei dies für die jeweils zuständigen nationalen Aufsichtsbehörden bindende Wirkung haben sollte. In den Fällen, in denen die einschlägigen Gesetzgebungsakte der Union den Mitgliedstaaten ein eigenes Ermessen einräumen, sollte die Ausübung dieses Ermessensspielraums durch die nationalen Aufsichtsbehörden nicht durch Entscheidungen einer ESA ersetzt werden, wenn die Ausübung dieses Ermessensspielraums dem Unionsrecht entspricht.
In der vorliegenden Richtlinie sollten deshalb Sachverhalte benannt werden, bei denen unter Umständen ein verfahrensbezogenes oder materiell-rechtliches Problem…
Gemäß den Verordnungen zur Schaffung der ESA sind die Fälle, in denen der Mechanismus zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen zuständigen…
Die Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010 und (EU) Nr. 1095/2010 sehen einen Mechanismus zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen den…
Die Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010 und (EU) Nr. 1095/2010 verlangen, dass in den sektoralen Gesetzgebungsakten festzulegen ist, in welchen…
Zur Gewährleistung einer effizienten und wirksamen Aufsicht und einer ausgewogenen Berücksichtigung der Positionen der zuständigen Behörden in den verschiedenen…
Im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 wendet die EZB alle relevanten Bestimmungen des Unionsrechts und dort, wo dieses Unionsrecht aus Richtlinien…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.