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Der Internationale Verband der Versicherungsaufsichtsbehörden (IAIS) arbeitet derzeit einen globalen, risikobasierten Solvabilitätsstandard aus, was der vermehrten Koordinierung der Aufsicht und der entsprechenden Zusammenarbeit auf internationaler Ebene zuträglich ist. Die Bestimmungen der Richtlinie 2009/138/EG hinsichtlich delegierter Rechtsakte der Kommission zur Feststellung der Gleichwertigkeit der Solvabilitäts- und Aufsichtssysteme von Drittländern stehen mit dem Ziel im Einklang, für internationale Konvergenz hin zur Einführung risikobasierter Solvenz- und Aufsichtssysteme zu sorgen. Um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass einige Drittländer möglicherweise mehr Zeit benötigen, um die Anpassung zu vollziehen und Solvabilitäts- und Aufsichtssysteme einzuführen, die in vollem Umfang den Kriterien für eine Anerkennung als gleichwertig genügen, müssen Bedingungen für die Behandlung entsprechender Drittlandsregelungen festgelegt werden, damit diese Drittländer als zeitweilig gleichwertig anerkannt werden. Die Kommission sollte im Rahmen ihrer delegierten Rechtsakte zur Feststellung der zeitweiligen Gleichwertigkeit gegebenenfalls internationalen Entwicklungen Rechnung tragen. Stellt die Kommission fest, dass das Aufsichtssystem eines Drittlandes für die Gruppenaufsicht zeitweilig gleichwertig ist, sollte eine zusätzliche aufsichtliche Berichterstattung gestattet sein, um die Versicherungsnehmer und Anspruchsberechtigten in der Union zu schützen.
Abweichend von Absatz 4 kann die Kommission selbst dann, wenn die gemäß Absatz 3 festgelegten Kriterien von einem Drittland nicht erfüllt wurden, für den in…
Ein delegierter Rechtsakt der Europäischen Kommission gemäß Artikel 227 Absatz 4 der Richtlinie 2009/138/EG darüber, ob die Solvabilitätsvorschriften eines…
Wurden die gemäß Absatz 1 festgelegten Kriterien von einem Drittland erfüllt, kann die Kommission im Einklang mit Artikel 301a und mit Unterstützung der EIOPA…
Abweichend von Absatz 2 kann die Kommission auch dann, wenn die gemäß Absatz 1 festgelegten Kriterien von einem Drittland nicht erfüllt wurden, für einen…
Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, die zu einer Gruppe mit Sitz außerhalb der Gemeinschaft gehören, sollten einer gleichwertigen und angemessenen…
Aufgrund der Besonderheiten des Versicherungsmarktes sollte die Kommission befugt sein festzustellen, dass ein Drittland in Bezug auf die Berechnung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.