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Mit der Richtlinie 2011/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates wurden die Grundsätze der Umweltverträglichkeitsprüfung von Projekten harmonisiert, indem Mindestanforderungen eingeführt wurden (in Bezug auf die Art der einer Umweltprüfung zu unterziehenden Projekte, die wichtigsten Pflichten der Projektträger, den Inhalt der Umweltverträglichkeitsprüfung und die Beteiligung der zuständigen Behörden und der Öffentlichkeit); sie trägt zu einem hohen Schutzniveau für die Umwelt und die menschliche Gesundheit bei. Die Mitgliedstaaten können im Einklang mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) strengere Schutzmaßnahmen festlegen.
Es sollte eine Harmonisierung der Grundsätze für die Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen werden, insbesondere hinsichtlich der Art der zu prüfenden…
Den Mitgliedstaaten stehen verschiedene Möglichkeiten offen, die Richtlinie 2011/92/EU umzusetzen, was die Aufnahme der Umweltverträglichkeitsprüfung in…
Die Anforderungen der Absätze 1, 2 und 3 dieses Artikels gelten unbeschadet der Vorschriften der Richtlinie 2011/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates…
Da die Ziele dieser Richtlinie, nämlich durch die Festlegung von Mindestanforderungen für die Umweltverträglichkeitsprüfung von Projekten ein hohes Schutzniveau…
Für Projekte, bei denen die Verpflichtung zur Durchführung einer Prüfung der Umweltauswirkungen sowohl aufgrund dieser Richtlinie als auch aufgrund der…
Um in Fällen, in denen sich die Verpflichtung, eine Prüfung in Bezug auf Umweltbelange durchzuführen, sowohl aus dieser Richtlinie als auch aus der Richtlinie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.