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Um die Qualität einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu verbessern, die Verfahren zu vereinfachen und den Beschlussfassungsprozess effizient zu gestalten, sollte die zuständige Behörde auf Ersuchen des Projektträgers eine Stellungnahme zum Umfang und zur Detailtiefe der in Form eines Berichts über die Umweltverträglichkeitsprüfung (im Folgenden "UVP-Bericht) vorzulegenden Umweltinformationen abgeben (sogenanntes „Scoping“).
der zuständigen Behörde eine begründete Bewertung der Umweltauswirkungen des Vorhabens nach § 25 Absatz 1 zu ermöglichen und
Vor der Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen kann die zuständige Behörde dem Vorhabenträger sowie den nach § 11 zu beteiligenden Behörden Gelegenheit zu…
Ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, so erstellt der Projektträger einen UVP-Bericht und legt diesen vor. Die durch den Projektträger…
„Umweltverträglichkeitsprüfung“ : ein aus den folgenden Schritten bestehendes Verfahren: i) Ausarbeitung eines Berichts über die Umweltverträglichkeitsprüfung…
Um die Qualität des Verfahrens zur Umweltverträglichkeitsprüfung zu erhöhen und die Einbeziehung von Umweltaspekten bereits in einem frühen…
Es ist angebracht, ein Verfahren vorzusehen, damit der Projektträger von den zuständigen Behörden eine Stellungnahme zu Inhalt und Umfang der Angaben erhalten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.