Gesetze
Gesetz wird geladen …
Um zu ermitteln, ob bei einem Projekt mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist, sollten die zuständigen Behörden feststellen, welches die wichtigsten zu berücksichtigenden Kriterien sind, und im Hinblick auf eine wirksame und transparente Anwendung des Screening-Verfahrens Informationen berücksichtigen, die möglicherweise aus anderen unionsrechtlich vorgeschriebenen Bewertungen zur Verfügung stehen. In diesem Zusammenhang ist es angebracht, den Inhalt der Screening-Feststellung zu präzisieren, insbesondere wenn keine Umweltverträglichkeitsprüfung verlangt wird. Darüber hinaus entspricht es guter Verwaltungspraxis, dass auch unaufgefordert abgegebene Stellungnahmen, die möglicherweise von anderer Seite übermittelt wurden, beispielsweise von Mitgliedern der Öffentlichkeit oder Behörden, berücksichtigt werden, auch wenn während des Screening-Verfahrens keine förmliche öffentliche Beteiligung durchgeführt werden muss.
Damit die zuständige Behörde bestimmen kann, ob in Anhang II der Richtlinie 2011/92/EU aufgeführte Projekte sowie deren Änderung oder Erweiterung einer…
Mit dem Screening-Verfahren sollte sichergestellt werden, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nur für Projekte vorgeschrieben wird, bei denen mit…
Um eine umfassende Bewertung der mittelbaren und unmittelbaren Auswirkungen des Projekts auf die Umwelt zu erhalten, sollte die zuständige Behörde eine Analyse…
Die Genehmigung für öffentliche und private Projekte, bei denen mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist, sollte erst nach einer Prüfung der…
Die zuständige Behörde trifft die Feststellung auf der Grundlage der vom Projektträger gemäß Absatz 4 gelieferten Informationen, wobei sie gegebenenfalls die…
Es ist angebracht, ein Verfahren vorzusehen, damit der Projektträger von den zuständigen Behörden eine Stellungnahme zu Inhalt und Umfang der Angaben erhalten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.