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Fragen des Wettbewerbs auf dem Markt für Endeinrichtungen werden von der Richtlinie 2008/63/EG der Kommission , insbesondere durch die Pflicht der nationalen Regulierungsbehörden, sicherzustellen, dass die technischen Spezifikationen der Schnittstellen zum Netzzugang im Einzelnen veröffentlicht werden, angemessen abgedeckt. Es ist daher nicht notwendig, in die vorliegende Richtlinie Vorschriften über das von der Richtlinie 2008/63/EG erfasste Gebiet der Förderung des Wettbewerbs auf dem Markt für Endeinrichtungen aufzunehmen.
In der Verordnung (EG) Nr. 714/2009 sind diskriminierungsfreie Vorschriften für den Netzzugang im grenzüberschreitenden Stromhandel festgelegt, mit denen ein…
Die Entwicklung des Handels wird in einem Maße beeinträchtigt, das dem Interesse der Gemeinschaft entgegensteht. Zur Steigerung der Wettbewerbsintensität auf…
In der Verordnung (EG) Nr. 714/2009 sind diskriminierungsfreie Vorschriften für den Netzzugang im grenzüberschreitenden Stromhandel festgelegt, mit denen ein…
In der Verordnung (EG) Nr. 714/2009 sind diskriminierungsfreie Vorschriften für den Netzzugang im grenzüberschreitenden Stromhandel festgelegt, mit denen ein…
Die Bereitstellung von Verzeichnisauskunftsdiensten sollte nach Artikel 5 der Richtlinie 2002/77/EG der Kommission vom 16. September 2002 über den Wettbewerb…
Um die transparente, objektive und nichtdiskriminierende Anwendung der Spezifikationen zu gewährleisten, darf die Kontrolle ihrer Anwendung wegen des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.