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Dabei sollte Arbeitnehmern der Union und ihren Familienangehörigen, die aus Gründen der Staatsangehörigkeit diskriminiert oder in deren Recht auf Freizügigkeit ungerechtfertigt eingeschränkt oder behindert wurden, ein echter und wirksamer Rechtsschutz garantiert werden. Sehen Mitgliedstaaten Verwaltungsverfahren als Rechtsbehelfe vor, so sollte dafür gesorgt werden, dass jede Verwaltungsentscheidung vor einem Gericht im Sinne des Artikels 47 der Charta angefochten werden kann. In Anbetracht des Rechts auf einen wirksamen Rechtsschutz sollten Arbeitnehmer der Union vor Benachteiligungen oder Repressalien, die aufgrund einer Beschwerde oder eines Verfahrens zur Durchsetzung ihrer in dieser Richtlinie garantierten Rechte erfolgen, geschützt werden.
Um zu gewährleisten, dass das materielle Unionsrecht im Bereich der Arbeitnehmerfreizügigkeit ordnungsgemäß angewendet wird, und um seine Einhaltung zu…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass zur Durchsetzung der mit Artikel 45 AEUV und mit den Artikeln 1 bis 10 der Verordnung (EU) Nr. 492/2011 gewährten…
Für den Schutz der Rechte und die Gleichbehandlung der Arbeitnehmer der Union und ihrer Familienangehörigen ist es von zentraler Bedeutung, dass Artikel 45 AEUV…
Anwendung und Überwachung des Unionsrecht im Bereich der Arbeitnehmerfreizügigkeit sollten verbessert werden, um zu gewährleisten, dass Arbeitnehmer der Union…
Es sollte vorgesehen werden, dass die Arbeitnehmervertreter, die im Rahmen dieser Richtlinie handeln, bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben den gleichen Schutz und…
Der Schutz vor Diskriminierungen aus Gründen der Staatsangehörigkeit würde bereits gestärkt, wenn es in allen Mitgliedstaaten leistungsfähige Stellen mit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.