Erwägungsgrund 14 32024L1233
Die Bestimmungen dieser Richtlinie über das einheitliche Antragsverfahren und die kombinierte Erlaubnis sollten weder das einheitliche Visum noch Visa für langfristige Aufenthalte berühren. Sind die Anforderungen des Unionsrechts oder des nationalen Rechts erfüllt und stellt ein Mitgliedstaat lediglich eine kombinierte Erlaubnis nur auf seinem Hoheitsgebiet aus, so sollte der betreffende Mitgliedstaat ihm das erforderliche Visum erteilen, um eine kombinierte Erlaubnis zu erhalten.