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Die Vielzahl nicht interoperabler Normen führt zu übermäßiger Komplexität, Rechtsunsicherheit und zusätzlichen Betriebskosten für Wirtschaftsteilnehmer, die elektronische Rechnungen grenzübergreifend in verschiedenen Mitgliedstaaten verwenden. Wirtschaftsteilnehmer, die an grenzübergreifenden Ausschreibungen teilnehmen möchten, müssen, wenn sie auf einem neuen Markt tätig werden, häufig eine neue Norm für die elektronische Rechnungsstellung einhalten. Da die Wirtschaftsteilnehmer auf diese Weise unter Umständen davon abgebracht werden, an grenzübergreifenden Ausschreibungen teilzunehmen, stellen die voneinander abweichenden rechtlichen und technischen Anforderungen an die elektronischen Rechnungen Marktzutrittsschranken bei grenzübergreifenden Ausschreibungen und Handelshemmnisse dar. Sie schränken die Grundfreiheiten ein und haben somit direkte Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarkts.
Diese Hemmnisse für den Handel innerhalb der Union dürften in Zukunft noch zunehmen, wenn weitere nicht interoperable nationale und unternehmensspezifische…
Es bestehen mehrere weltweite, nationale, regionale und unternehmensspezifische Normen für elektronische Rechnungen, und sie werden derzeit in den…
Die Hemmnisse für den grenzüberschreitenden Handel, die sich aus dem Nebeneinander mehrerer rechtlicher Anforderungen und technischer Normen für die…
Die technische Interoperabilität ist eine Voraussetzung für Wettbewerb. Die Schaffung eines integrierten Markts für elektronische Zahlungssysteme in Euro ist…
Einer gemeinsamen Vergabe öffentlicher Aufträge durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten stehen derzeit noch gewisse rechtliche…
In einigen Fällen, in denen Mitgliedstaaten verschiedene zwingende Rechtsvorschriften erlassen haben, die strenger sind als die Bestimmungen der Richtlinie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.