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Um die Interoperabilität zu maximieren, sollten elektronische Rechnungen grundsätzlich der im Durchführungsbeschluss (EU) 2017/1870 der Kommission festgelegten europäischen Norm (im Folgenden „europäische Norm“) entsprechen, mit der der von der Kommission erteilte Auftrag nach Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie 2014/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates erfüllt wird, eine europäische Norm für das semantische Datenmodell für die Kernelemente einer elektronischen Rechnung zu schaffen. Die Mitgliedstaaten sollten jedoch weiterhin andere Normen für inländische Lieferungen oder Dienstleistungen zulassen können.
Die Hemmnisse für den grenzüberschreitenden Handel, die sich aus dem Nebeneinander mehrerer rechtlicher Anforderungen und technischer Normen für die…
Die Kommission sollte die zuständige europäische Normungsorganisation auf der Grundlage der einschlägigen Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des…
Um die Verwendung der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung zu vereinfachen, sollte die europäische Normungsorganisation ferner beauftragt…
In ihrem Auftrag an die zuständige europäische Normungsorganisation sollte die Kommission verlangen, dass die entsprechende europäische Norm für die…
In der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung sollten die semantischen Datenelemente definiert werden, die sich insbesondere auf…
Es bestehen mehrere weltweite, nationale, regionale und unternehmensspezifische Normen für elektronische Rechnungen, und sie werden derzeit in den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.