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Die Mitgliedstaaten sollten verpflichtet sein vorzusehen, dass zumindest schwerwiegende Fälle von Insider-Geschäften, Marktmanipulation und unrechtmäßiger Offenlegung von Insider-Informationen Straftaten darstellen, wenn sie vorsätzlich begangen werden.
Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass eine unrechtmäßige Offenlegung von Insider-Informationen gemäß den Absätzen 2…
Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Insider-Geschäfte, die Empfehlung an Dritte oder die Anstiftung Dritter zum…
Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass eine Marktmanipulation gemäß Absatz 2 zumindest in schweren Fällen und bei…
Die Mitgliedstaaten können zum Beispiel bestimmen, dass eine rücksichtslos oder grob fahrlässig begangene Marktmanipulation eine Straftat darstellt.
Diese Richtlinie sollte die Mitgliedstaaten verpflichten, in ihrem nationalen Recht für in den Geltungsbereich der Richtlinie fallende Insider-Geschäfte,…
Angesichts der negativen Wirkung, die versuchte Insider-Geschäfte und Marktmanipulation auf die Integrität der Finanzmärkte und das Vertrauen der Anleger in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.