Gesetze
Gesetz wird geladen …
Um den Anwendungsbereich dieser Richtlinie in Einklang mit dem der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über Insider-Geschäfte und Marktmanipulation zu bringen, sollten der Handel mit eigenen Aktien im Rahmen von Rückkaufprogrammen und der Handel mit Wertpapieren oder ähnlichen Instrumenten zur Stabilisierung von Wertpapieren, Transaktionen, Aufträge oder Handlungen, die aus geld- oder währungspolitischen Gründen oder im Rahmen der öffentlichen Schuldenverwaltung erfolgen; Tätigkeiten, die Emissionszertifikate im Rahmen der Klimapolitik der Union betreffen; und Tätigkeiten im Rahmen der Gemeinsamen Agrar- und Fischereipolitik der Union vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie ausgenommen werden.
Handel mit eigenen Aktien im Rahmen von Rückkaufprogrammen, soweit dieser Handel im Einklang mit Artikel 5 Absätze 1, 2 und 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014…
Da der Anwendungsbereich der Aufsichtsvorschriften auf jene Rechtspersönlichkeiten beschränkt werden sollte, die aufgrund der Tatsache, dass sie ein…
Personen, die ihr eigenes Vermögen verwalten, und Unternehmen, die keine anderen Wertpapierdienstleistungen erbringen oder Anlagetätigkeiten vornehmen als den…
Die Richtlinie 2004/39/EG sollte daher zum Teil mit der vorliegenden neuen Richtlinie neu gefasst und zum Teil durch die Verordnung (EU) Nr. 600/2014 des…
Die Nutzung und die versuchte Nutzung von Insiderinformationen für den Handel für eigene oder für fremde Rechnung sollten eindeutig verboten werden. Die Nutzung…
Der Handel mit eigenen Aktien im Rahmen von Rückkaufprogrammen und Maßnahmen zur Stabilisierung des Kurses von Finanzinstrumenten, für die die Ausnahmen nach…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.