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Es ist angebracht, dass — soweit in dieser Richtlinie vorgesehen — die EBA die Konvergenz der Vorgehensweisen der nationalen Behörden durch Leitlinien gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 fördert. In Bereichen, die nicht durch Regulierungsstandards oder technische Durchführungsstandards abgedeckt werden, kann die EBA auf eigene Initiative Leitlinien und Empfehlungen zur Anwendung der Rechtsvorschriften der Union herausgeben.
Die EBA kann Leitlinien und Empfehlungen gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 herausgeben, wenn sie dies aufgrund der Informationen und…
Die EBA gibt im Einklang mit Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 Leitlinien für die zuständigen Behörden heraus, um eine gemeinsame Bewertungsmethode…
In von den technischen Regulierungs- oder Durchführungsstandards nicht abgedeckten Bereichen sollte die Behörde befugt sein, Leitlinien und Empfehlungen zur…
In von den technischen Regulierungs- oder Durchführungsstandards nicht abgedeckten Bereichen sollte die Behörde befugt sein, Leitlinien und Empfehlungen zur…
In von den technischen Regulierungs- oder Durchführungsstandards nicht abgedeckten Bereichen sollte die Behörde befugt sein, Leitlinien und Empfehlungen zur…
Die Kommission sollte — soweit in dieser Richtlinie festgelegt — von der EBA entwickelte Entwürfe technischer Regulierungsstandards im Wege delegierter…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.