Erwägungsgrund 5 32014R0806
Der Europäische Rat gelangte am 18. Oktober 2012 zu dem Schluss, dass „die Wirtschafts- und Währungsunion […] angesichts der grundlegenden Herausforderungen, vor denen sie derzeit steht, gestärkt werden [muss], um das wirtschaftliche und soziale Wohlergehen sowie Stabilität und anhaltenden Wohlstand zu sichern“, und dass „die Entwicklung hin zu einer vertieften Wirtschafts- und Währungsunion […] auf dem institutionellen und rechtlichen Rahmen der EU aufbauen und von Offenheit und Transparenz gegenüber den Mitgliedstaaten, die die einheitliche Währung nicht verwenden, und von der Wahrung der Integrität des Binnenmarkts geprägt sein“ sollte. Hierfür wird eine Bankenunion geschaffen, die sich auf ein umfassendes und detailliertes einheitliches Regelwerk für Finanzdienstleistungen im Binnenmarkt als Ganzes stützt. Die Entwicklung in Richtung einer Bankenunion ist von Offenheit und Transparenz gegenüber nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten und von der Wahrung der Integrität des Binnenmarkts geprägt.