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Die Kommission sollte — soweit in dieser Richtlinie festgelegt — von der EBA entwickelte Entwürfe technischer Regulierungsstandards im Wege delegierter Rechtsakte gemäß Artikel 290 AEUV und im Einklang mit den Artikeln 10 bis 14 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 erlassen. Die Kommission sollte — soweit in dieser Richtlinie festgelegt — befugt sein, von der EBA entwickelte Entwürfe technischer Durchführungsstandards im Wege von Durchführungsrechtsakten gemäß Artikel 291 AEUV und im Einklang mit Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 anzunehmen.
Um eine kohärente Harmonisierung dieser Richtlinie zu gewährleisten, können die ESA gemäß Artikel 56 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010, der Verordnung (EU) Nr.…
Die EBA arbeitet Entwürfe technischer Regulierungsstandards zur Präzisierung der Angaben gemäß diesem Artikel aus.Der Kommission wird die Befugnis übertragen,…
Die technischen Regulierungsstandards, die die EBA in Bezug auf die Genehmigung und den Erwerb bedeutender Beteiligungen an Kreditinstituten, den…
Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, technische Durchführungsstandards mittels Durchführungsrechtsakten gemäß Artikel 291 AEUV und gemäß…
Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, technische Durchführungsstandards mittels Durchführungsrechtsakten gemäß Artikel 291 AEUV und gemäß…
Der Kommission sollte außerdem die Befugnis übertragen werden, von der EBA ausgearbeitete technische Durchführungsstandards, die die Genehmigung und den Erwerb…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.